Betreuung

Häufig muss zur Finanzierung der Pflegekosten eine Immobilie im Rahmen einer Betreuung veräußert werden. Dies ist jedoch nur mit Genehmigung des zuständigen Gerichts (Amtsgericht / Betreuungsgericht) möglich.

Für eine dementsprechende Entscheidung verlangt das Gericht in der Regel die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens eines qualifizierten Immobiliensachverständigen.
Damit soll zum Schutz des Betreuten ein Verkauf unter Wert verhindert werden. Aber auch der Betreuer schützt sich gegen einen möglichen Vorwurf der Verschleuderung der Immobilie.

Es empfiehlt sich, nach Rücksprache mit dem Gericht, möglichst frühzeitig ein Immobilienwertgutachten zu beauftragen. Dies kann zeitliche Verzögerungen rund um die Genehmigung durch das Gericht vermeiden und damit das Risiko, dass ein möglicher Kaufinteressent wieder abspringt, reduzieren.