Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten

Der Verkehrs-/Marktwert wird entsprechend der Verkehrswertdefinition des §194 BauGB (Baugesetzbuch) und den Verfahrensvorschriften der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) aufgrund eingehender Recherche in einem ausführlichen und nachvollziehbaren Gutachten ermittelt.

Das Gutachten gibt in einem beschreibenden Teil einen umfänglichen Überblick über die Liegenschaft und deren Merkmale. Anhand der Objekteigenschaften werden Bewertungsansätze begründet und finden Eingang in die anschließende Berechnung. Auf Basis der Berechnung wird der Verkehrswert abgeleitet. 

Vorteile eines Gutachtens:

- Ausweisung eines konkreten Verkehrswertes nach §194 BauGB
- Objektbesichtigung mit umfassender Objekterfassung
- Fotodokumentation (innen und außen)
- detaillierte Beschreibung der Grundstücks- und Objektmerkmale
- Prüfung und ggf. Berücksichtigung von Rechten und Belastungen im Grundbuch 
- umfangreiche behördliche Recherchen (Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz, bau- und abgabenrechtliche Situation)
- Begründung der einzelnen Bewertungsansätze
- detaillierte Darstellung der Wertermittlung bzw. Berechnungsschritte
- verbindliche Wertaussage
- umfangreiche schriftliche Ausarbeitung

 

Beim Verkehrswert (Marktwert) handelt es sich um den Preis, der bei einer Veräußerung des Bewertungsobjekts zu einem bestimmten Stichtag am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre (Preisprognose). Subjektive Vorlieben, Erfahrungen und Möglichkeiten der Interessenten spielen bei der Verkehrswertermittlung keine Rolle. Der Verkehrswert muss deshalb nicht mit einzelnen (ggf. subjektiv beeinflussten) Kaufpreisen identisch sein.


Der Verkehrswert ist in §194BauGB wie folgt definiert:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.