Schenkung und Vererbung

  • Als Basis der Vermögensaufteilung bei Erbfällen oder grundsätzlich in Erbschaftsangelegenheiten:

    Bei Miterben einer Erbengemeinschaft, welche den tatsächlichen Immobilienwert wissen möchten oder sich nicht über den Wert der betroffenen Immobilie einigen können, bildet ein unparteiisches Immobilienwertgutachten die Basis für eine gerechte Vermögensaufteilung und kann damit Erbstreitigkeiten vorbeugen.


  • Als Entscheidungsgrundlage, ob zu Lebzeiten bereits Immobilienvermögen verschenkt werden sollte