Honorar für Gutachten

  • Zur ersten Orientierung bezüglich des anfallenden  Honorars für Gutachten
    über Grundstücks-/Immobilienwerte oder von Rechten an Grundstücken soll die folgende Basishonorarübersicht dienen. Diese richtet sich nach dem festgestellten Wert des Grundstücks oder Rechtes. Bei einem festgestellten Wert, welcher zwischen den in der Tabelle aufgeführten Werten liegt, wird als Honorar entsprechend ebenfalls ein Zwischenwert berechnet.

               

* Für Fälle, bei denen Wertminderungen aufgrund sog. besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale (boG) eintreten (z.B. Abschläge aufgrund von erforderlichen Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen, Baumängel und/oder Bauschäden, Abbruchkosten, Rechten und Belastungen), wird das Honorar auf der Grundlage des ungekürzten Wertes bemessen.

Nicht vorliegende benötigte Unterlagen und Auskünfte werden durch den Sachverständigen zu einem Stundensatz von 115,00 €/Std. zzgl. MwSt. beschafft.

                                                                                          

Bezüglich einer detaillierten Honorarinformation für Ihr individuelles Grundstück, bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen, da aufgrund der Verschiedenartigkeit von Immobilien/Grundstücken diverse Sachverhalte auftreten können, welche den erforderlichen Aufwand und damit das Honorar beeinflussen. Dies können z. B. Wertermittlungen in Zusammenhang mit Rechten und Belastungen (Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Nießbrauch, Wegerechte etc.), für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück sowie für sog. Spezialimmobilien sein. Nähere Informationen diesbezüglich erhalten Sie gerne auf Anfrage.  

Sollte es zum Auftrag auf Grundlage eines Sachverständigenvertrags kommen, werden darin selbstverständlich alle Kosten und Leistungen detailliert aufgeführt und entsprechend verbindlich festgelegt.