Zertifizierung DIAZert (DIN EN ISO/IEC 17024)

Die Bezeichnung "Sachverständiger" oder "Gutachter" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Somit kann sich zunächst jeder, der sich dafür geeignet hält, so bezeichnen und auf dem Markt tätig werden.

Neben der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gehört die - auch international anerkannte - Zertifizierung von einer gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle mit zur höchsten Form des Nachweises der Kompetenz eines Immobiliensachverständigen / Immobiliengutachters. Diese erfordert fortlaufende Qualitätssicherung sowie mehrjährige Berufserfahrung. Die Überwachung erfolgt durch eine akkreditierte und unabhängige Zertifizierungsstelle.